Öffentliche Einsichtnahme der Planungsunterlagen zur S1 Abschnitt „Schwechat–Ölhafen–Süßenbrunn“

Die Planungsunterlagen für den Abschnitt der S1 von Schwechat über den Ölhafen nach Süßenbrunn liegen nun für sechs Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme in den Ämtern der betroffenen Gemeinden und Bezirke (siehe Kundmachung).

Auflagefrist:
3. Mai - 14. Juni 2006

Auflageort:
Stadtgemeinde Groß Enzersdorf, Rathausstraße 5, 2301 Groß Enzersdorf
Öffnungszeiten:Mo - Fr von 8 - 12 Uhr, Mi zusätzlich von 13 - 17 Uhr
Tel.: 02249/2314

Während der Auflagefrist können Stellungnahmen zu den aufgelegten Unterlagen schriftlich bei den angeführten Ämtern eingebracht werden (Stadtgemeinde Groß Enzersdorf, Rathausstr. 5, 2301 Groß Enzersdorf)

Dies ist noch nicht die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), sondern die jetzige Auflage der Unterlagen dient dazu, das gesamte Gelände durch Verordnung gemäß § 14 des Bundesstraßengesetzes zum Planungsgebiet für die S1 zu erklären. (Man beachte die enorme Breite des beabsichtigten Planungskorridors, der von Essling bis zur Raasdorfer Straße reicht, in diesem Gebiet kann die Asfinag dann de facto machen was sie will…)

Wer die Daten gerne in elektronischer Form haben möchte , soll sich bitte bei uns melden - entweder per Mail an info@s1-bim.at oder direkt an c_hiebaum@hotmail.com oder am BIM-Telefon unter 0664 / 57 92 872.

Wir ersuchen alle ganz eindringlich, Stellungnahmen zu den aufgelegten Unterlagen abzugeben.
Ihre Stellungnahme muss nicht notwendigerweise wissenschaftliche (Gegen)Beweise, Zahlen und Daten enthalten, es reicht schon, ein, zwei Kapitel mit Hausverstand durchzulesen und mit Sicherheit werden Ihnen unlogische Schlussfolgerungen oder Verharmlosungen auffallen.
Teilen Sie Ihre Bedenken unbedingt mit!

Hier finden Sie Hinweise, Erläuterungen & Tipps zur öffentlichen Auflage bzw. zum Lesen der Planungsunterlagen.

Hier finden Sie die offizielle Kundmachung

Hier unser Vorschlag für Ihre Stellungnahme