Protestaktion:
UVP-Novelle bringt Schlechterstellung der Bürger

Fr, 27. Feb. 2009, 17 - 20 Uhr
Pfarrheim Groß Enzersdorf, Kirchenplatz 20, 2301 Groß Enzersdorf

Mi, 3. Juni 2009, 11 Uhr
(An diesem Tag trifft sich ab 13.00 der sogenannte "Umweltrat" im Parlament, ein Gremium, das sich mit dem UVP-Gesetz und seiner Fortentwicklung auseinandersetzt.)
Treffpunkt: Vor dem Parlament

Die geplante Novelle des UVP-Gesetzes würde eine weitere Schlechterstellung von Bürgern und Umweltorganisationen zur Folge haben. Es werden in erster Linie die Interessen von Industrie und Wirtschaft bedient. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll noch weiter eingeschränkt werden.

Die Hauptkritikpunkte:

  • Keine Beteiligungsmöglichkeiten und kein Rechtsschutz für die Öffentlichkeit im Feststellungsverfahren und bei der Nachkontrolle der Genehmigungsauflagen;
  • Keine Parteistellung für Bürgerinitiativen (BIs) in vereinfachten Verfahren;
  • Keine Möglichkeit für NGOs im vereinfachten Verfahren die Höchstgerichte anzurufen, ganz im Gegensatz zum Projektwerber;
  • Kein aufschiebender Rechtsschutz im BMVIT Verfahren (Bundesstraße und Schiene), es kann trotz laufendem Berufungsverfahren gebaut werden;
  • Die Kosten für die Beteiligung sind zu hoch, es muss Finanzierungshilfen (z.B. einen Öffentlichkeitsbeteiligungsfonds gespeist aus mitteln der Projektwerber) geben.
  • Der Gesetzesvorschlag sieht vor, noch mehr Tatbestände dem vereinfachten Verfahren zuzuordnen. Dadurch wird das „ordentliche“ Verfahren und somit die eigentliche UVP zu einer Ausnahmeerscheinung. Es wird durch diese Zuordnung in Zukunft auch vermehrt zu Feststellungsverfahren kommen. Hinzu kommt, dass die Schwellenwerte, anhand derer bestimmt wird, ob eine UVP durchzuführen ist, in vielen Fällen so hoch angesetzt sind, dass kaum UVP Verfahren zustande kommen (etwa in den Bereichen Schigebiete, Wasserkraft oder Landwirtschaft. Österreich hat gleich viele UVP verfahren im Jahr wie Luxemburg!).

    Von diesen Entwicklungen sind alle betroffen, die sich an UVP Verfahren beteiligen möchten. NGOs, BIs aber auch Nachbarn werden durch die derzeitige rechtliche Situation und potentiell noch gravierender durch die anstehende Novelle in ihren völkerrechtlich (Aarhus Konvention) und europarechtlich (u.A. UVP-Richtlinie) garantierten Rechten eingeschränkt. Die Novelle wäre eine Gelegenheit gewesen, diese Missstände zu korrigieren, leider geht es in eine andere Richtung.

    Es ist nun an der betroffenen Zivilgesellschaft zu zeigen, dass eine derartige Einschränkung der zivilgesellschaftlichen Beteiligung nicht ohne eine intensive Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen der Betroffenen vonstatten gehen kann. Verschiedenste NGOs, Bürgerinitiativen und Interessensgruppen haben zur UVP-G Novelle 2009 Stellungnahmen abgegeben, nun muss eine breite öffentliche Diskussion folgen. Diese anzustoßen ist das Ziel dieser Aktion. Auf breiter Basis soll es allen Betroffenen ermöglicht werden, ihren Unmut über die aktuellen Entwicklungen kundzutun.

    Rückschau auf die Aktion