Bahnbrechender Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Der VwGH erklärt in seinem Beschluss vom 30. September 2010 das Umweltverträglichkeits-prüfungsgesetz (3. Abschnitt UVP-Gesetz) hinsichtlich der Prüfung von Bundessstraßen und Bahn-Hochleistungsstrecken für EU-rechtswidrig. Zlen 2009/03/0067, 0072; 2010/03/0051, 0055. Laut VwGH muss eine unabhängige, unparteiische Berufungsbehörde (Berufungsgericht) über Einsprüche, auch inhaltlicher Natur, entscheiden. Der VwGH erklärt den Umweltsenat dafür zuständig. Dazu (der Salzburger) Umweltanwalt Wiener: „Diese bahnbrechende Entscheidung stellt sicher, dass nun endlich auch bei den großen Straßen- und Bahn-UVP-Projekten die Ära des aus Kaiserszeiten stammenden buchstäblichen ‚D´rüberfahrens’ zu Ende geht und endlich Rechtsstaatlichkeit in diesen Verfahren Einzug hält.“ Dazu die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs: Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs: Mehr Informationen auf dieser Seite des Verwaltungsgerichtshofs: Presseaussendung der Salzburger Landesumweltanwaltschaft (LUA) |